Unangemessene Bewertungen können dem Unternehmensimage schaden. Tut sich nichts, kann man klagen. Das ist je nach Kunde unerlässlich. Aber ich alle Sachverhalte erfordern die Klage. Gegenüber verärgerten Kunden bietet sich oft das Güteverfahren an, um nicht frühzeitig die Brücken zu verbrennen.
Ein bleibender oder zurückeroberter Kunde wird positives Potenzial für den Absatz des Unternehmens haben. Eine gewonnene Klage dagegen könnte der Kunde zum Anlass nehmen möglichst weiter nach Negativem zu suchen. Bekommt der Kunde Post von einer Gütestelle, erkennt er den Goodwill des Vertragspartners. Die Gütestelle kann eine produktive Lösung jenseits des offenen geäußerten Konfliktgegenstandss anregen.