Ein Wort zum Troll

Wer sein/ihr Unternehmen oder einen Anteil daran verkaufen will – und insbesondere wer kaufen will, wird das unternehmerische Risiko des Kaufgegenstandes im Blick haben. Vor dem Erwerb muss es – vielleicht sogar erstmals – (hoffentlich) realistisch eingeschätzt werden.

Unternehmensleiter, die über Jahre mit Software oder auf Software gestützten Produkten am Markt präsent waren, sind gelegentlich irritiert, wenn die reale Thematik der Risiken aus dem Immaterialgüterrecht aufkommt, insbesondere die der Patent-Trolle.

Als Trolle bezeichnet man üblicherweise an einem Patent berechtigte Unternehmen, die ohne wesentliche eigene Tätigkeit mit dem jeweiligen Patent, aus der Verletzung des Patentrechts Gewinn generieren wollen.

Im Software- und IT-Bereich ist es nicht einfach und mit Aufwand (finanziell wie auch personell) verbunden fremde Immaterialgüterrechte an den eigenen Programmen zu prüfen oder prüfen zu lassen. Manchmal unterbleibt eine solche Prüfung. Das kann sich rächen, wenn der Patent-Troll auf das Unternehmen zukommt und Schadensersatz fordert. Solche Versäumnisse sollten in den M&A-Verhandlungen „eingepreist“ und Risiken vor dem Kauf minimiert werden.

Positiv ist, dass immer wieder auch Klagen von Trollen keinen Erfolg haben. Dies zeigte sich in der Sache Gnome-Shotwell, wobei der Patent-Troll sogar sein verliert sein Patent verlor. Hier weiterführendes.

Im Hinblick die Compliance sollten langfristige Strategien zur Darlegung der Rechtmäßigkeit der Verwendung von Technologien erarbeitet werden. Diese helfen auch in der Verkaufssituation mit oder ohne due diligence.

(Update 2.5.2022)