Gütestelle

Rechtsanwalt Fink ist staatlich anerkannte Gütestelle

i.S.d. § 794 I Nr. 1 der Zivilprozessordnung

Verfahren

Das Güteverfahren fördert die Streitbeilegung ohne Gericht. In Baden-Württemberg sind Gütestellen im ersten Abschnitt des zweiten Teils des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit
(AGGVG) geregelt. Nach diesen Vorschriften ist Rechtsanwalt Fink zugelassen um in Rechtsstreitigkeiten außergerichtlich zu Lösungen zu führen. Gütestellen bieten von den Parteien unabhängige, objektive und qualifizierte Konfliktlösung. Daher werden anerkannte Gütestellen in Baden-Württemberg überwiegend von Personen mit Befähigung zum Richteramt geführt, so auch hier.

Vorteile

Das Güteverfahren vor der Gütestelle Fink ist nicht öffentlich. Gerade im B2B-Sektor ist es von Vorteil, dass sich kein Gegener odr die Presse als Öffentlichkeit in die Verhandlung setzen kann.

Das Güteverfahren kann (je nach Streitwerthöhe) kostengünstiger und schneller als ein zivilrechtlicher Rechtsstreit vor einem ordentlichen Gericht geführt werden und kreativere Lösungsansätze verfolgen, die ein an die Parteianträge und das Vorbringen der Parteien streng gebundener Zivilrichter evtl. nicht erarbeiten würde.

Die aktuell gültige Verfahrensordnung der Gütestelle Rechtsanwalt Fink wurde im November 2020 von der Aufsichtsbehörde bestätigt. Diese neue Verfahrensordnung ermöglicht unter anderem
– den Kontakt mit den Streitparteien auch nacheinander im Rahmen der Shuttle-Mediation
– mündliche Verhandlungen über Conferencing-Technik, also entfällt die Anreise ggfls.
– die erleichterte Abwicklung durch Software-Module der Gütestelle zur Verfahrenseinleitung.

Ablauf

Die Güteordnung regelt das Verfahren. Es beginnt mit einem schriftlichen Güteantrag einer Partei, der wird bei der Gütestelle Fink eingereicht. Lässt sich die Gegenseite auf das Güteverfahren ein, nimmt Sie Stellung. Dann wird unter Berücksichtigung der Interessen beider eine Lösung gesucht. Diese Lösung kann als Schlussvergleich festgestellt und tituliert werden. Damit ist die Vereinbarung vollstreckbar wie ein Urteil und bietet den Parteien Rechtssicherheit.

Beispiele

Im agilen Software-Entwicklungsprojekt gibt es Streitigkeiten über die gültigen Vereinbarungen und die Grenzen der jeweiligen Pflichten. Das Güteverfahren hilft die Parteien schnell zu einer Teilklärung zu führen und den für alle Seiten finanziell nachteiligen Projektstopp zu verhindern.

Entweder?

Bitte beachten Sie, dass RA Fink entweder als Ihr Anwalt (parteilich) oder als Gütestelle (allparteilich) in Ihrem Rechtsstreit tätig werden kann.