Der Name der Dokumente im elektronischen Rechtsverkehr

Sie bekommen die Abschriften Ihres Falls und staunen über die Dateinamen:

00 Klageschrift.pdf 01, Anlage K – Lizenzvertrag.pdf, 02 Anlage K – Lizenzabrechnung.pdf, 03 Anlage K – Rüge Abrechnung.pdf, 04 Anlage K – Privatgutachten.pdf

Aber bitte, … „00 Klageschrift.pdf“ – muss das sein? Wenn Sie sich wundern, warum Ihnen überlassene elektronische Dokumente merkwürdige Namen haben – es gibt eine Erklärung.

Es ist ungewöhnlich, dass den Dokumentbezeichnungen von elektronischen Schriftsätzen (i.d.R. als pdf), die Ihnen Ihr Anwalt überlässt, zum Beispiel eine doppelte Null vorangestellt ist, wenn es sich um die jeweils wichtigste Eingabe ans Gericht handelt. Die „Nullnull“ hat aber nichts mit der Qualität des Schriftsatzes zu tun, sondern ist eine Möglichkeit zu erreichen, dass die Datei beim Richter „ganz oben“ im Dateisystem der Eingabe landet. Die Bezeichnung mit 2 Stellen zu Beginn ermöglicht dem Gericht nach dem Eingang dort eine automatische logische Sortierung in der vom Anwalt vorgesehenen Reihenfolge. Das wird insbesondere für den Fall, dass es mehr als 9 Dokumente sind, relevant, wo dann die Zahlensortierung stimmt. Ansonsten würde die Reihenfolge zwischen einstelligen und mehrstelligen Zahlen fehlerhaft erkannt. (Mit Anlagen kann die Gesamtzahl der Dokumente über 10 leicht erreicht werden, so dass es sich nicht um ein theoretisches Problem handelt).

Wenn nun erwogen wird, überhaupt keine Zahlen voran zu stellen, muss der Anwalt abwinken. Das Gesetz legt ihm nahe die Nummern zu verwenden und man möchte dem Gericht die Arbeit auch nicht an dieser Stelle erschweren. Es heißt ausdrücklich:

Der Dateiname soll den Inhalt des elektronischen Dokuments schlagwortartig umschreiben und bei der Übermittlung mehrerer elektronischer Dokumente eine logische Nummerierung enthalten.

Zum Nachlesen: Hier die ERVV. Aus ihr und den von ihr zitierten Normen ergibt sich auch, welche Datei-Spezifikationen zur Verwendung im elektronischen Rechtsverkehr über das Anwaltspostfach beA geeignet sind. Die Basisregel für beA-Post ans Gericht ist momentan: PDF/A, also eine Datei mit ISO 19005-1-Kompatibilität ist geeignet.