Das Aktenzeichen II ZR: Wenn der Streit „hoch geht“

Warum ist der II. Zivilsenat des BGH für Gesellschaftsrechtler bedeutend?

Nach den Instanzen Landgericht und Oberlandesgericht entscheidet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Gesellschaftsrecht als höchste Instanz. Der dortige zweite Zivilsenat des Bundesgerichtshofs gibt in seinen Beschlüssen und Urteilen grundlegende Richtungen im Gesellschaftsrecht vor. Er ist unter anderem für Ansprüche aus Gesellschaftsverhältnissen (§§ 705 ff. BGB), für Gesellschafterstreit in Gesellschaften (genauer: für „innere Verhältnisse von Handelsgesellschaften, stillen Gesellschaften und eingetragenen Genossenschaften sowie Vereinen (auch Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit) mit Einschluss der Rechtsstreitigkeiten zwischen diesen Gesellschaften, Genossenschaften oder Vereinen und ihren Vorstandsmitgliedern oder Geschäftsführern“) und Streitigkeiten aus dem Umwandlungsgesetz zuständig. Daher werden in der gesellschaftsrechtlichen anwaltlichen Beratung häufig Entscheidungen zitiert, deren Quellenangabe das Zeichen „II ZR“ enthält.

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