Im Vorgespräch suchen Musiker oft eine Orientierung was sie zu vereinbaren haben, wenn die Band künftige Rechtssicherheit anstrebt. So vielfältig wie die Künstler, können auch die Interessen bei der Zusammenarbeit sein. Daher kann nicht erwartet werden, dass es einen Mustervertrag „für alle“ gibt. Auch ist es nicht immer möglich alle Interessen übereinstimmend zu fixieren. Als Fingerzeig, worüber sich die Band-Kolleginnen und Kollegen unterhalten müssen, bevor sie die Vertragstexte fassen (lassen), dient der folgende Mustertext:
Das Muster geht von mehreren schöpferisch-künstlerisch tätigen Musikern aus, die sich zu einer Band auf Dauer zusammenschließen wollen. Die Gesellschafter besitzen eigene Instrumente und wollen öffentliche Auftritte spielen. Nur zur Klarstellung für diejenigen, die im Musikbusiness neu sind: Hier geht es nicht um einen Bandübernahmevertrag im Sinne der Musikrechteeinräumung.
Gesellschaftsvertrag der Band _____________________
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und
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und
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schließen folgenden Gesellschaftsvertrag zur Errichtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
§ 1 Bezeichnung
Die Gesellschaft führt die Bezeichnung ___________________________ GbR. Der Bandname ist ___________________als gemeinschaftliche Bezeichnung der oben bezeichneten Künstler.
Der gewählte Bandname soll nur für Auftritte und Darstellungen genutzt werden, bei denen alle Gesellschafter teilnehmen.
§ 2 Sitz
Sitz der Gesellschaft ist _____________________________.
§ 3 Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist musikalische Darbietungen, regelmäßig gegen Entgelt oder sonstige Vergütung, zu geben und Aufnahmen (auch AV-Medien) zu fertigen, sowie alles, was den Zweck einer Band fördert.
§ 4 Dauer
Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet.
§ 5 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 6 Mitwirkung
Die Gesellschafter verpflichten sich folgende Instrumente bei Auftritten, die mindestens einmal monatlich sein können, zu spielen.
§ 7 Einlagen
Die Gesellschafter leisten folgende Einlagen:
Alle Gesellschafter zahlen EUR ____________ (_________________________Euro) innerhalb einer Woche nach Gründung an die Gesellschaft.
Der Gesellschafter nutzen ihrer eigenen Instrumente für Proben und Auftritte und behalten hieran Eigentum. Für die Tonabnahme und Signalverstärkung (wenn nötig) sorgt die Gesellschaft.
§ 8 Beteiligung am Gesellschaftsvermögen
Die Gesellschafter sind zu gleichen Teilen am Gesellschaftsvermögen beteiligt. Die finanziellen Geschäfte der Gesellschaft überwacht der Gesellschafter _____________ Er trägt die Handkasse und tritt bei Barauszahlungen von Gagen den Empfang an und quittiert den Empfang. Sein Vertreter ist ____________________.
§ 9 Geschäftsführung, Vertretung
Die Gesellschafter führen die Geschäfte gemeinschaftlich. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung allein berechtigt, wenn er von der Geschäftsführungsmaßnahme zwei andere Gesellschafter angemessen vorher benachrichtigt hat.. Die Zustimmung aller Gesellschafter ist erforderlich bei Geschäften, welche die Gesellschaft je Jahr über den Betrag von EUR ___________ finanziell verpflichten.
Jeder Gesellschafter vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.
§ 10 Proberaum
Die Gesellschaft mietet einen Proberaum. Für die Sauberkeit des Raums sorgen wöchentlich wechselnd 2 Gesellschafter gemeinsam (Abfolge nach Aplhabet).
§ 11 Gigs/Auftritte
Die Anwesenheit aller Gesellschafter bei gemeinsamen Aufritten ist Pflicht. Fehlt ein Gesellschafter, so wird je Auftrittstag EUR ________ Vertragsstrafe an die Gesellschaft fällig; dies gilt nicht im ärztlich bescheinigten Krankheitsfall oder im Fall in dem die übrigen Gesellschafter auf die Mitwirkung verzichten.
§ 12 Abstimmung von Terminen
Termine werden über das Web-Modul ______________ rechtzeitig vor Zusage abgestimmt. Anforderungsprofile und Stage-Rider sind mindestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin von _______________ an den Zuständigen des Veranstalters zu übermitteln.
§ 13 Sprecher
Sprecher der Band wird _______________ . Er vertritt die Gesellschaft gegenüber der Presse und Öffentlichkeit, wenn Anfragen an die Band erfolgt sind. Äußerungen anderer Mitglieder für sich als Musiker der Band oder für die Band sind mit dem Sprecher abzustimmen.
§ 14 Freiberuflichkeit
Die Gesellschafter werden keine gewerblichen Tätigkeiten im Rahmen der Gesellschaft ausüben. Die Produktion von Künstlern außerhalb der Band wird nicht vorgenommen.
§ 15 Vorausausschüttungen
Die Gesellschafter können Ausschüttungen im Voraus auf den Gewinn nur monatlich einmal und in den Ausgaben der Gesellschaft angemessener Höhe fordern. Die Ausschüttung ist für alle Gesellschafter gleich zu leisten, abzüglich etwaiger Vertragsstrafen wegen Fehlens.
§ 16 Ausscheiden eines Gesellschafters
Durch Kündigung scheidet ein Gesellschafter aus. Die Kündigung des Gesellschafters ist gegenüber mindestens 2 Gesellschaftern schriftlich zu erklären. Die ordentliche Kündigung ist zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Der Gesellschafter erhält für den Anteilswert eine Abfindung in Geld ausgezahlt zum 31. Januar des auf die Kündigung folgenden Jahres wie folgt: _______________
§ 17 Kompositionen
Im Proberaum der Band, mit und in der Band komponierte Musikstücke berechtigen die Gesellschafter zu gleichen Teilen (gleichwertige Miturheber).
§ 18 Bandname und Domains
Die Gesellschafter verpflichten sich auch nach Ende der Gesellschaft oder nach Ausscheiden nicht unter dem o.a. Bandnamen öffentlich aufzutreten.
Die Domains werden bei Beendigung der Gesellschaft für die Restlaufzeit mit einer Verteilseite versehen, die auf von den Gesellschaftern einmal jährlich benannte eigene Webseiten verweisen.
Eine solche Seite wird einmalig auf Kosten der Gesellschaft gefertigt und mit einem vorausbezahlten Hostingvertrag über 2 Jahre im Web bereitgehalten.
Hinweise zur Verwendung von Vertragsmustern und Verhandlungen im Gesellschaftsrecht:
Vertragsmuster sind zu ergänzen und auf ihre sinnvolle Anwendung in jedem Einzelfall zu prüfen. Bitte beachten Sie, dass der Vertrag der Beurkundung durch den Notar bedarf, wenn Immobilien/Grundstücke eingebracht werden oder sich Verpflichtungen zu Immobiliareinlagen aus dem Vertrag ergeben sollen. Nicht jeder Gegenstand einer Gesellschaft ist rechtlich zulässig. Beachten Sie auch, dass bestimmte Geschäftsgegenstände vor ihrer beruflichen Ausübung der Zulassung bedürfen, Anzeigen und Nachweise erfordern. Die anwaltliche Beratung im Gesellschaftsrecht umfasst mitunter die Zielklärung, so dass der Gesellschaftszweck im Willen aller Parteien gefasst werden kann. Bereits im Gründungsstatium kann präventive Mediation in Betracht kommen und Zielkonflikte lösen helfen. Der Mediator kann ins Stocken gekommene Gründungsverhandlungen unterstützen und zur Präzisierung der gefundenen Gesellschaftszwecke führen.
Die vorliegenden Vertragsmuster sollen Mandanten zur Orientierung bei Mandatserteilung dienen. Bestehende Urheberrechte, die eine Nutzung betreffen, die über die Browsing-Nutzung (also die Anzeige beim Besuch dieser Webseite) hinausgeht, ist Personen im bestehenden Mandatsverhültnis mit der Kanzlei Fink zu eigenen Verwendungszwecken der Mandantschaft eingeräumt.