Die im gesetzlichen Sinne sorgfältige Geschäftsführung (§ 43 I GmbHG) wird den Technikeinsatz des eigenen Unternehmens auf Schwachstellen überprüfen müssen und, zumindest wo solche offensichtlich sind, zeitnah handeln.
Der regelmäßige Blick auf die technischen Warnungen des BSI ist dazu wichtig um rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Sie erlangen verständlich zusammengefasste Informationen über die vom BSI identifizierten technischen Probleme und deren Gefährdungseinstufung hier (Link bei Abruf des Beitrags).