§ 475b BGB tritt am 1.1.2022 in Kraft: Der Sachmangel einer Ware mit digitalen Elementen wird im Gesetz geregelt. Für die codenden Unternehmer der IT-Branche ist die Update-Pflicht für bestimmte B2C-angebotene Software besonders interessant. Den Mandanten wird geraten sich frühzeitig mit den Regeln vertraut zu machen, insbesondere wenn Apps im nächsten Jahr veröffentlicht werden sollen.
Das besondere Gewährleistungsrecht geht den Regeln aus dem Kauf-/Mietrecht vor. Einmaliger Kauf und dauernde Bereitstellung werden vom Gesetz als gesonderte digitale Geschäftsformen erkannt. Zu Umfang und Haftung aus der Update-Pflicht wird die Rechtsprechung beobachtet werden müssen, da zahlreiche Fragen der Umsetzung in der Praxis offen sind.