Über Sinn oder Unsinn der robots.txt gibt es verschiedene Ansichten, mitunter weil sie von manchen Web-Crawlern ignoriert wird. Wenn Sie in der Pflicht sind, als Verantwortlicher eines Unternehmens bestimmte Inhalte im Web vor Ausbeutung durch Suchmaschinen mit künstlicher Intelligenz zu schützen, kann die Verwendung der robots.txt ein Baustein sein:
Im Rechtsstreit über Urheberrechtsverletzungen wegen Inhalten, die ein Large Language Model zusammenstellt und ausgibt, kann es hilfreich sein, zu belegen, dass bestimmte Seiten von der Indexierung ausgenommen waren, weil man diese Inhalte nicht im Web an anderer Stelle wiederfinden wollte, gerade weil man ihnen besonderen urheberrechtlichen Wert beimisst.
Will ein fertigendes technisches Unternehmen zum Beispiel besonders detaillierte technische Beschreibungen nicht in Antworten einer fremden KI sehen, so ist es zu raten, eine inhaltlich einfacher gestaltete Web-Seite zu generieren, über die der Nutzer zu einer komplexen Seite der Webpräsenz des Unternehmens gelangt. Dem suchenden Roboter kann dann vorgeschrieben werden, die einfache – nicht aber die komplexe Seite zu crawlen. Sinnvoller wäre es noch, alle urheberrechtlich geschützte Inhalte von besonders hohem Wert in einem Verzeichnis zusammenzufassen und in der robots.txt z.B. so auszuschließen:
User-agent: *
Disallow: /diesesverzeichnis/
Die Kopie der einschlägigen Vermerke in der robots.txt helfen dem Rechtsanwalt im Verletzer-Prozess gegen KI-Anwendungs-Anbieter.
Und – ja der Anwalt weiß: Die Begeisterung bei den für SEO Verantwortlichen wird nicht steigen, wenn besonders „unique“ Inhalte vom crawlen ausgenommen werden sollen. Wer gegen diese Ausnahmen ist, sollte dann aber wenigstens die KI-Suchmaschinen-Ergebnisse dahingehend überwachen, ob Zitate über die Herkunft der Inhalte (richtig) aufgeführt werden.