Nachdem die Mikrofon-Qualität der heutigen Generation der Mobiltelefone im mittleren Frequenzbereich gute Aufnahmen erlaubt, kann jeder tolle Gesprächsaufnahmen fertigen. Das wird auch oft „draußen“ in der Öffentlichkeit gemacht. Auch wenn nicht alles bei YouTube oder FB landet, gibt es zu beachtende gesetzliche Grenzen: Wo steht eigentlich, dass man Gespräche nicht aufs Handy aufnehmen darf?
Zum Beispiel im deutschen Strafgesetzbuch:
§ 201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt
Im Vertrags- wie z.B. im Arbeitsverhältnis ist an die Rücksichtnahmepflicht aus § 241 BGB zu denken. Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), sieht außerdem Handlungsverbote (§ 4) vor, die vor dem Aufnehmen von Geheimnissen durch Unbefugte schützen.