Änderungen im Kaufrecht (2022)

Wegen der Änderungen, die der Gesetzgeber insbesondere zum Verbraucherschutz im BGB vorgenommen hat, raten wir den Unternehmermandanten zur Befassung mit den fortan verwendeten Regelungen in eigenen Verträgen, insbesondere in AGB. Nicht lediglich digitale Gegenstände sind von den Ergänzungen und Neufassungen betroffen, sondern u.a. auch die §§ 308 (Abtretung) und 309 BGB (Laufzeit) und 479 BGB (Garantie).

Bankrecht: Brief der KSK-Ostalb und Gebührenrückerstattung

In den letzten Wochen häufen sich Fragen, weshalb die Kreissparkasse Ostalb Briefe mit der Bitte um Zustimmung zu AGB verschickt. Es erscheint geboten, einige allgemeine Informationen zum Stand zu geben:

Mit dem BGH-Urteil vom 27.04.2021 XI ZR 26/20 existiert eine höchstrichterliche Entscheidung, in welcher der Bundesgerichtshof darauf hinweist, dass allgemeine Geschäftsbedingungen von Banken gegenüber Verbrauchern unwirksam sein können. Dies betrifft im speziellen Fall „Gebührenerhöhungen“ einer Bank, die ohne Zustimmung des Kunden erfolgt waren. Schweigen stellt hier keine Zustimmung dar, da sich die Lage für den Kunden verschlechterte. Dem Kunden standen Erstattungsansprüche für zu viel gezahlte Kosten zu – es gab vom Kunden zu viel gezahltes Geld zurück.

Verbraucherschützer und zahlreiche Juristen gehen davon aus, dass dieses Urteil auch ins anderen Fällen Auswirkungen haben wird. Grundsätzlich binden Urteile nur die Parteien, die im Rechtsstreit miteinander standen. Die Rechtsausführungen des Bundesgerichtshofs werden aber regelmäßig von den unteren Instanzen nicht ignoriert.

Es ist davon auszugehen, dass auch die lokalen Banken im Ostalbkreis sich den Auswirkungen dieser Entscheidung zu stellen haben, nicht alleine, was die Zustimmung für künftige Geschäfte betrifft (vgl. der Erläuterungsartikel der KSK Ostalb hier), sondern auch unverjährte Erstattungsansprüche.

Wenn Sie sich informieren möchten, wie der allgemeine Stand dieses Rechtsthemas ist, bietet sich folgender Link zu einem Beitrag der Stiftung Warentest an: https://www.test.de/Die-zehn-gemeinsten-Bankgebuehren-So-schuetzen-Sie-sich-vor-Extrakosten-4863720-0/

Möchten Sie Ansprüche gegenüber Ihrer Bank geltend machen, liegt es für viele Bankkunden nahe, zunächst ein kostengünstiges Schlichtungsverfahren anzustreben. Die Kreissparkasse Ostalb ist Teilnehmerin am Schlichtungsverfahren der Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg. Ein Verfahren vor einer Schlichtungsstelle kann hinsichtlich der Verjährung positive Auswirkungen haben, siehe dazu § 204 Absatz 1 Nr 4 und Absatz 2 BGB. Letzterer statuiert eine Sechsmonatsfrist, die man zumindest erlangt. Dies kann hinsichtlich der Verjährung sinnvoll sein.

Unter folgendem Link erhalten Sie mehr Informationen zur genannten Schlichtungsstelle: https://www.sv-bw.de/verband/schlichtung

Wenn diese Informationen für Sie zum Einstieg in die Materie hilfreich waren und Sie eine Erstattung erlangen, erwägen Sie eine Spende an eine gemeinnützige Organisation.

Endlich Recht für den Appstore und IoT?

§ 475b BGB tritt am 1.1.2022 in Kraft: Der Sachmangel einer Ware mit digitalen Elementen wird im Gesetz geregelt. Für die codenden Unternehmer der IT-Branche ist die Update-Pflicht für bestimmte B2C-angebotene Software besonders interessant. Den Mandanten wird geraten sich frühzeitig mit den Regeln vertraut zu machen, insbesondere wenn Apps im nächsten Jahr veröffentlicht werden sollen.

Das besondere Gewährleistungsrecht geht den Regeln aus dem Kauf-/Mietrecht vor. Einmaliger Kauf und dauernde Bereitstellung werden vom Gesetz als gesonderte digitale Geschäftsformen erkannt. Zu Umfang und Haftung aus der Update-Pflicht wird die Rechtsprechung beobachtet werden müssen, da zahlreiche Fragen der Umsetzung in der Praxis offen sind.

Nicht tapen?

Nachdem die Mikrofon-Qualität der heutigen Generation der Mobiltelefone im mittleren Frequenzbereich gute Aufnahmen erlaubt, kann jeder tolle Gesprächsaufnahmen fertigen. Das wird auch oft „draußen“ in der Öffentlichkeit gemacht. Auch wenn nicht alles bei YouTube oder FB landet, gibt es zu beachtende gesetzliche Grenzen: Wo steht eigentlich, dass man Gespräche nicht aufs Handy aufnehmen darf?

Zum Beispiel im deutschen Strafgesetzbuch:


§ 201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt

Im Vertrags- wie z.B. im Arbeitsverhältnis ist an die Rücksichtnahmepflicht aus § 241 BGB zu denken. Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), sieht außerdem Handlungsverbote (§ 4) vor, die vor dem Aufnehmen von Geheimnissen durch Unbefugte schützen.