Die Entwicklung künstlicher Intelligenz, insbesondere Verbraucher-freundlicher Programme mit Sprach-Inferfaces, bringt Herausforderungen für Marketing- und Rechtsabteilungen.
Einerseits kann generative KI dazu verwendet, werden, Artikel (und anderen „Content“ in Textform) schnell schreiben zu lassen, die ein gesteigertes Ranking nach Einbindung in die eigenen Webpräsenz ermöglichen. Es ist aber davon auszugehen, dass Suchmaschinen künstlich generierte Artikel künftig an der Art der Zusammensetzung erkennen und geringer ranken. Selbst geschriebene Artikel sind aus rechtlicher Sicht vorzugsweise zu empfehlen, weil Urheber und Lizenz z.B. für den Arbeitgeber nachvollziehbar sind. Momentan gibt es bei den verbreiteten, kostenlos zugänglichen Sprachmodellen keine Garantie, dass der Bot bei der Formulierung keine Urheberrechte verletzt (Sprachwerke im Sinne des § 2 I Nr. 1 UrhG sind z.B. betroffen).
Aus rechtlicher Sicht ist außerdem wichtig, dass die Verantwortlichkeit des Inhalts der Artikel besteht, wenn man diese in die Webpräsenz einbindet. Daher müssen generierte Artikel daraufhin untersucht werden, ob sie über das eigene Unternehmen nicht wettbewerbswidrige Aussagen machen, wie zum Beispiel über die Unternehmensgröße, Marktmacht oder Produkte. Im Sinne des § 5 UWG muss überprüft werden, ob der Artikel irreführend ist. Es gibt Belege, dass künstliche Intelligenz halluziniert, also falsche „Fakten“ darstellt.
Hinsichtlich der Optimierung von Suchmaschinen (SEO) ist eine Änderung zu erwarten: Die Suche über Texteingabe dürfte teilweise abgelöst werden und durch eine Suche der Nutzer über Sprach-Interfaces mit Large Language Modellen ersetzt werden. Nutzer werden sich etwa daran gewöhnen, GPT zu fragen, statt in Google Search einzutippen. Google hat dies erkannt und arbeitet an eigenen Softwares wie Gemini – stets mit dem Ziel den Nutzer nicht an KI der Konkurrenz zu verlieren.