Zur Sorgfaltsflicht des ordentlichen Kaufmanns gehört es, dass er das Unternehmen überwacht und informiert, abwägend, steuert. Dies kann im Falle von zwingend verfügter Corona-bedingter Quarantäne schwierig sein, trotz Home-Office-Möglichkeiten und moderner Kommunikations-Elektronik. Aufgabe der Geschäftsführung ist, sich vor einer Reise in ein Risikogebiet zu informieren, welche COVID-bezogenen und insbesondere Quarantäne-Regelungen existieren und welche nach der Rückkehr zu erwarten sind. Es geht u.a. um die Fragen:
In welche Regionen/Länder geht die Reise?
Welche Durchreiseländer sind zu berücksichtigen?
Wie ist die Ansicht des RKI: Stehen die Länder/Regionene auf der Liste der Risikogebiete?
Welche schnellen Test-Möglichkeiten bestehen? (Flughäfen, Hausarzt verfügbar, sonstige Testzentren)
Welche Behörde gibt frei?
Trotz negativem Test: Welche Hindernisse sind bekannt? Wie ist die Freigabe von der Quarantäne nach Einreise zu erhalten?
Für die Praxis ist es wichtig zu wissen, dass nicht alle Ordnungsämter die Autobahn-Tests, i.e. die negativen Ergebnisse von PCR-Tests auf Raststätten, akzeptieren. Im Raum Schwäbisch Gmünd z.B. wurden Tests der Fa. eurofins LifeCodexx GmbH, Konstanz, der Teststelle Hochfelln im Landkreis Traunstein (Österreich-Einreise) in mehreren Fällen nur mit ärztlicher Bestätigung akzeptiert.
Die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltende Verordnung zur Quarantäne-Pflicht regelt in § 1II: Ein ärztliches Zeugnis im Sinne dieser Verordnung muss die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 der Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten vom 6. August 2020 (BAnz AT 07.08.2020 V1) in der jeweils geltenden Fassung (TestpflichtVO) erfüllen. Als ein ärztliches Zeugnis nach Satz 1 gilt auch die Bescheinigung eines fachärztlich geführten Testlabors. Ob das Testlabor fachärztlich geführt ist, kann nicht immer sofort erkannt werden. Die eurofins-Hotline konnte dazu z.B. am 7.9.2020 keine genaue Auskunft geben.
Auch ist ratsam mit einem Arzt zu klären, ob der Konsum von Halspastillen, Nasenspray oder Alkohol sich auf das Testergebnis auswirken kann, bzw. das Testergebnis zeitlich verzögert. Der Presse waren Hinweise dazu zu entnehmen, dass diese Stoffe im Testverfahren zu Verzögerungen führen.