Produkthaftungsrichtlinie neu – endlich interne Informationen bekommen?

bis Anfang Dezember 2026 haben die Nationalstaaten in der EU die neue Produkthaftungsrichtlinie umzusetzen. Es gibt einige verbraucherfreundliche Verbesserungen. Ein interessanter Punkt ist die künftige Möglichkeit, technische Informationen von den Herstellern zu erhalten zu denen man früher kaum Zugang hatte. Da zu den „Produkten“ künftig auch eindeutig KI /Software gehören, kann die gesetzliche Regelung Dritten interessante Einblicke in Entwicklung und Testing bieten. Die Richtlinie schreibt in Artikel 9 zu Offenlegung von Beweismitteln vor:

(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass auf Antrag einer Person, die in einem Verfahren vor einem nationalen Gericht Klage auf Ersatz des durch ein fehlerhaftes Produkt verursachten Schadens erhoben (im Folgenden „Kläger“) und Tatsachen vorgetragen und Beweismittel vorgelegt hat, welche die Plausibilität des Schadensersatzanspruchs ausreichend stützen, der Beklagte verpflichtet ist, unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen in der Verfügungsgewalt des Beklagten befindliche relevante Beweismittel offenzulegen.

Man kann auf die tatsächliche Ausgestaltung im deutschen Produkthaftungsrecht gespannt sein.