Wegen der Änderungen, die der Gesetzgeber insbesondere zum Verbraucherschutz im BGB vorgenommen hat, raten wir den Unternehmermandanten zur Befassung mit den fortan verwendeten Regelungen in eigenen Verträgen, insbesondere in AGB. Nicht lediglich digitale Gegenstände sind von den Ergänzungen und Neufassungen betroffen, sondern u.a. auch die §§ 308 (Abtretung) und 309 BGB (Laufzeit) und 479 BGB (Garantie).