Nr.1 Basisüberlegungen vor Gründung
Lassen Sie sich genug Zeit zur Durchsicht der Entwürfe. Klären Sie wesentliche Fragen vor dem Notartermin.
Bedenken Sie nicht nur den Steuervorteil und die Gründungskosten. Bedenken Sie die Akzeptanz der Gesellschaftsform am Markt, bei Zulieferern und bei der Kreditvergabeentscheidung.
Gesetzliche Haftungsbeschränkungen sind kein Freibrief für Organe (insbesondere Geschäftsführer, Vorstände) und Gesellschafter. Es gibt viele Haftungsszenarien im Recht der Kapitalgesellschaften.
Nr. 2 Gesellschafterauswahl
In Handelsgesellschaften ist es wichtig um Reibungsverluste zu vermeiden, dass sich die Gesellschafter soweit verstehen, dass die Gesellschafterversammlung nicht durch Pattsituationen unbeweglich wird. Suchen Sie also als Mitgesellschafter möglichst Personen aus, mit denen Sie längerfristig zu tun haben wollen. Bedenken Sie bei institutionellen Mitgesellschaftern, dass deren Führung schnell wechseln kann (GF-Kündigung, Abberufung) oder die Beteiligungen an Konkurrenten veräußert werden könnten.
Analysieren Sie das Verhalten der Mitgesellschafter in deren bisherigen Wirtschaftsleben. Sprunghaftes Handeln der Mitgesellschafter kann ein Risiko sein. Erwägen Sie die Anteilsverteilung unter den gefundenen Aspekten. Bedenken Sie auch, welche Kenntnisse und Vorstellungen die Mitgesellschafter einer GmbH vom Vertrieb haben. Der Vertrieb ist meist wesentliches Element des Erfolgs eines Unternehmens.
Nr. 3 Gründen
Den Gesellschaftsvertrag lesen! Was man nicht versteht, sollte man sich erklären lassen. Gerade die „hinteren Klauseln“ im Vertragstext zu Vinkulierung, Ausscheiden, Berechnungsvorgaben sind für den späteren Anteilswert wichtig. Auch die Finanzbehörde schaut genau auf die zivilrechtlichen Vereinbarungen, wenn es um die steuerrechtliche Wirksamkeit von Maßnahmen geht.
Nr. 4 Kosten
Die Notarkosten richten sich nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG). Lassen Sie sich die Kosten rechtzeitig mitteilen, bevor Sie umfassende Vertragswerke beurkunden lassen.
Nr. 5 Zeitpunkt
Werden Sie vor Eintragung im Handelsregister geschäftlich möglichst wenig nach außen tätig. Anderenfalls erhöht der Handelnde seine Haftungsrisiken unnötig. Zur Haftung der Gründer in der Vorgründungsgesellschaft und der Vorgesellschaft gibt es zahlreiche Regelungen.
Nr. 6 Finanzierung
Klären Sie die Kapitalaufbringung durch Gesellschafter und evtl. durch zusätzliche Gesellschafterdarlehn und die sonst notwendigen Finanzierungsschritte VOR dem Erstkontakt mit Banken. Die Banksachbearbeiter nehmen konzeptionelle Unsicherheiten mit in Ihre Finanzierungserwägungen auf. Eine unklare Geschäfts-Strategie wird nur in wenigen Fällen von der Bank finanziert werden.
Nr. 7 Strategien zeigen
Erzählen Sie der Bank keine unreifen Ideen. Zeigen und wahren Sie die Professionalität Ihrer Planung – seien Sie dabei freundlich. Businessplan und Roadmaps müssen fundiert, sicher und überlegt erscheinen, auch was Zukunftsideen anbetrifft.
Nr. 8 Sicherheiten
Erwarten Sie, dass die Banken Sie als Unternehmensführer persönlich in die Haftung nehmen wollen, wenn das Startup Kredite erhält. Erwägen Sie jede Bürgschaft gut und verhandeln ggfls. deren Höhe und sachliche Begrenzungen.
Nr. 9 Geschäftsgegenstand beachten
So trivial es klingt: Bleiben Sie innerhalb der durch den Gesellschaftsvertrag vorgegebenen Grenzen. Denken Sie frühzeitig an Satzungserweiterungen, wenn Sie weitere Geschäftsgebiete erschließen möchten.
Nr. 10 Versicherung
Die Versicherung gegen die Inanspruchnahme wegen fahrlässigen Verstößen gegen die Pflichten als Unternehmensorgan oder -leiter, die Directors and Officers-Versicherung, deckt einge Risiken ab. Bedenken Sie, dass die Risikoermittlung zu Ihrem Unternehmen und die Durchsicht des Angebots aufwändig sind und eine rückwirkende Versicherung oft nicht in Betracht kommt. Gerade in der Anfangszeit werden von Gründern in Organstellung (GF, Vorstand) zahlreiche Fehler gemacht, so dass die Versicherung nicht erst ein Thema für die fortgeschrittenen Phasen des Unternehmens ist.
Hinweis zu den Empfehlungen: Die obigen Darstellungen sollen und können weder vollständig, noch für alle Fälle und alle Branchen gültig sein. Sie stellen einen vom Autor nach subjektiver Gewichtung ausgewählten groben Basiskatalog von Informationen dar, der sich auf häufige (an Rechtsanwalt Fink gerichtete) Fragen der an KMU-Gründungen Beteiligten stützt.