Das maschinelle Mahnverfahren

Zur Titulierung von Ansprüchen kann es sinnvoll sein, das förmliche Mahnverfahren anzuwenden. Insbesondere wenn keine Reaktion von der Gegenseite erwartet wird und die Zustellung unproblematisch möglich ist.

Wichtig ist dabei, dass die Forderung klar identifizierbar ist. Halten Sie die Rechnungsnummern und/oder Vorgangszeichen bereit, wenn das Antragsformular ausgefüllt werden soll.

In Abhängigkeit zum Gegenstandswert des Mahnantrages entstehen dem Gläubiger vorzuschießende Kosten. Hier finden Sie den Kostenrechner.

Das für unseren Gerichtsbezirk derzeit zuständige Mahngericht ist das:

Amtsgericht Stuttgart – Zentrales Mahngericht

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Hauffstraße 5
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Postanschrift
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